19Nov. 2025Vermessung mit Drohnen in Berlin: Rechtliche Grundlagen und Best Practices
Drohnen haben sich in den letzten Jahren zu einem leistungsstarken Werkzeug für die Vermessung entwickelt. Insbesondere in Städten wie Berlin bieten sie die Möglichkeit, schnell und präzise Daten zu sammeln – etwa für 3D-Modelle von Gebäuden, Bestandsaufnahmen, Inspektionen oder Flächenvermessungen. Doch wer Drohnen für Vermessungszwecke einsetzt, muss eine Reihe von rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. In diesem Beitrag zeige ich dir, worauf man in Berlin speziell achten muss.
1. Rechtlicher Rahmen: Luftfahrtgesetze & EU-Verordnungen
- Der Betrieb von Drohnen (unbemannten Luftfahrzeugsystemen, UAS) unterliegt in Deutschland klaren luftfahrtrechtlichen Vorschriften. In Berlin ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig, wenn es um Betriebsgenehmigungen geht. Berlin.de
- Die rechtliche Grundlage für viele Drohnen-Flugbetriebe ist die EU-Verordnung (EU) 2019/947, welche Regeln für den Betrieb von UAS definiert – z. B. Registrierung von Drohnen, Kompetenznachweise für Fernpiloten usw. Berlin.de
- Zusätzlich gibt es die Luftverkehrsordnung (LuftVO), z. B. mit Paragraphen wie § 21h (geografische UAS-Gebiete) und § 21i (Genehmigungspflichten) für spezielle Luftbereiche. Berlin.de
2. Genehmigungen und Luftraumregulierung in Berlin
- Geografische UAS-Gebiete: In Berlin gibt es festgelegte Zonen, in denen der Drohnenflugbetrieb eingeschränkt, reguliert oder verboten ist.
- Kontrollzone Berlin: Für Teile Berlins ist die DFS (Deutsche Flugsicherung) zuständig.
- ED-R 146 (Berlin): Ein besonders wichtiger Hotspot – rund um das Reichstagsgebäude existiert ein permanentes Flugbeschränkungsgebiet. Aufstiege dort sind nur mit Genehmigung erlaubt.
- Antragspflichten: Bei einem „spezial“-Betrieb (höheres Risiko, z. B. außerhalb direkter Sicht oder höher als 120 m) muss eine gesonderte Betriebsgenehmigung beantragt werden.
3. Versicherung & Haftung
- Für gewerbliche Einsätze (z. B. Vermessung) ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch.
- Laut deutschem Luftverkehrsrecht (LuftVG) gelten Drohnen als Luftfahrzeuge – das heißt, die Halter haften im Schadensfall.
4. Datenschutz & Persönlichkeitsrechte
- Wenn du mit deiner Vermessungsdrohne Kameras einsetzt, betreibst du Bildaufnahmen und damit potenziell Videoüberwachung. In Berlin greift hier der Datenschutz: Personen dürfen nicht unzulässig gefilmt werden, insbesondere auf privaten Grundstücken ohne Einwilligung. Berliner Datenschutzbeauftragte
- Nach DSGVO ist bei Bildaufnahmen eine Abwägung nötig: Die Rechte der Gefilmten können stärker wiegen als das Interesse der Datenerhebung. Berliner Datenschutzbeauftragte
- Außerdem solltest du sichergehen, dass du keine “sensible Lebensgestaltung” von Personen stört – also nicht unangemessen nah an private Bereiche fliegst oder dort aufnimmst. lubb.berlin-brandenburg.de
5. Spezifische Berliner Besonderheiten
- In Berlin gibt es durch die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) zusätzliche Zuständigkeiten. lubb.berlin-brandenburg.de
- Bei Dreharbeiten mit Drohnen (auch Vermessung kann hier ähnlich wahrgenommen werden) ist es möglich, dass eine Genehmigung nach § 21i LuftVO + weitere behördliche Zustimmungen nötig sind – z. B. beim Grundstückseigentümer für Start- und Landeplatz. Abgeordnetenhaus Berlin
- Für das Gebiet um den Reichstag (ED-R 146) ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zuständig, wenn du eine Aufstiegsgenehmigung benötigst. Berlin.de
- Wichtig: Bei der Flugvorbereitung solltest du immer die aktuellen Karten-Tools prüfen (z. B. dipul / Map Tool), da nicht alle Apps zuverlässig alle geografischen Beschränkungen abbilden. lubb.berlin-brandenburg.de
6. Empfehlungen für Drohnen-Vermessungsprojekte in Berlin
- Vor dem Flug: Planen & Genehmigen
- Prüfe mit dipul die örtlichen Luftraumbeschränkungen.
- Stelle den Antrag bei LuBB oder LBA, je nach Betriebskategorie.
- Hole eine Versicherung ein, die auch gewerbliche Drohnenflüge abdeckt.
- Datenschutzkonformität sicherstellen
- Hole ggf. Einwilligungen ein, wenn du private Grundstücke überfliegst.
- Dokumentiere, welche Aufnahmen du machst und zu welchem Zweck (Vermessung ist typischerweise legitim, aber du solltest Transparenz haben).
- Speichere personenbezogene Daten sicher, und schränke den Zugriff ein.
- Sicherer Betrieb
- Prüfe Wetter, Sichtverhältnisse, Bodenlage vor jedem Flug.
- Vermeide Flüge über Menschenansammlungen, Wohngebieten oder kritischen Infrastrukturen ohne Genehmigung.
- Dokumentiere Flüge (Flugprotokoll, Logbuch), das hilft im Fall von Nachfragen oder bei einer Revision.
- Kommunikation mit Behörden & Stakeholdern
- Informiere Grundstückseigentümer über geplante Start-/Landezonen.
- Arbeite transparent mit Bezirksämtern, insbesondere wenn du regelmäßig vermisst oder große Bauprojekte begleitest.
- Bei sensiblen Projekten (z. B. historische Gebäude, öffentliche Plätze) kann es hilfreich sein, frühzeitig mit der LuBB zu sprechen.
Fazit
Die Vermessung mit Drohnen bietet in Berlin enorme Potenziale – schnell, kosteneffizient und hochpräzise lassen sich Vermessungsdaten erfassen. Aber dieser Gewinn geht einher mit klaren rechtlichen Pflichten: Luftverkehrsgesetze, Genehmigungen, Versicherungspflichten und Datenschutz sind zentrale Faktoren.
Wenn du ein Vermessungsprojekt mit Drohne in Berlin planst, ist es entscheidend, diese rechtlichen Aspekte von Anfang an ernst zu nehmen. Eine sorgfältige Planung schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern sichert auch das Vertrauen von Auftraggebern, Grundstückseigentümern und Behörden.
